Die zu erwartenden Honorarkosten kommunizieren wir ihnen gerne im Vorfeld so transparent wie möglich. Dabei unterscheiden wir zwischen Stundenhonoraren (50 min) für Trainingseinheiten bzw. Pauschalhonoraren für diagnostische Abklärungen.
Wir sind eine WahlpsychologInnen-Praxis, d.h. als Patient des/der Wahlpsychologen/in sind sie zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung für Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweils leistungszuständigen Krankenversicherungsträger (außer VGKK) in Höhe von 80 % des Vertragstarifes berechtigt. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche oder psychotherapeutische Zuweisung.
Privatversicherte kommen unter Umständen in den Genuss der Kostenrückerstattung durch ihren Versicherungsträger (z.B. private Kranken- od. Unfallversicherung), was wir für sie gerne vorab abklären.
Sind sie Selbstzahler mit sozialer Bedürftigkeit, sind Sozialtarife nicht ausgeschlossen.