Autofahren dient in der (auto)mobilen Gesellschaft dem Erhalt der Mobilität, ermöglicht Eigenbestimmtheit und Unabhängigkeit von Anderen. In unserer Gesellschaft stellt es einen wichtigen Aspekt der Lebensqualität dar (Einkaufen, soziale Kontakte pflegen und Freizeitgestaltung), häufig ist es auch Voraussetzung für das Ausüben einer Berufstätigkeit.
Wir blicken einer zunehmenden Veränderung der Altersstruktur unserer Gesellschaft entgegen. Österreich altert und damit auch die Lenker von Kraftfahrzeugen. Damit werden Themen wie Fahren im Alter, bei (neurologischen) Erkrankungen oder anderen Behinderungen immer stärker an Bedeutung gewinnen.
Die Unfallstatistik weist eine allmähliche Zunahme an Seniorenunfällen aus, zeigt aber auch gleichzeitig eine deutlich höhere Unfallrate erst ab ca. 80 Jahren auf. Hauptgrund sind bekannte Abbauprozesse im Alter.
Im Hinblick auf den Zusammenhang von neurologischen Geschehnissen nach Schlaganfällen, Schädelhirntraumen etc. und Unfallereignisse liegen in Österreich keine systematischen Unfallstatistiken vor. Vorliegende Studien vom bundesdeutschen Nachbarland zeigen, dass nach den Kriterien für die psychische Leistungsfähigkeit bei 53 % aller neurologischer Patienten die Fahreignung nicht mehr gegeben ist (vgl. Küst 2008).
Durch die neue EU-Führerscheinrichtlinie werden fortan Lenkberechtigungen nur mehr befristet ausgestellt, sodass die Einführung vorgeschriebener altersabhängiger Untersuchungen oder Melderegelungen bei Erkrankungen in Österreich vermutlich nur eine Frage der Zeit bleibt.
Deshalb sind neben den konventionellen schwächenorientierten diagnostischen Standardverfahren, welche primär auf die Schwächen der Führerscheinbesitzer blicken und bei Überwiegen von Defiziten das weitere Lenken von KFZ verbieten, alternative Untersuchungs- und Trainingsangebote angebracht, welche Kompensationsmechanismen zum Ausgleich von Fahreignungsmängeln (vgl. – welche auch schon im Fahrerleben tlw. erworben wurden –berücksichtigen und systematisch zu optimieren versuchen, um die Verlängerung der Teilnahme Fahrtauglicher am motorisierten Straßenverkehr zu erreichen, und nicht nur das Ausscheiden Nichtgeeigneter zu forcieren. Letzteres würde einen umfassenden Diskriminierungs- und Verdrängungsprozess zu Ungunsten älterer, neurologisch betroffener und anderweitig behinderter Menschen in Gang setzen.
Selbstdefinition
Unsere Einrichtung versteht sich als Verkehrsneuropsychologisches Institut, d.h. es ist primär neuropsychologisch ausgerichtet mit verkehrspsychologischer Qualifikation. Es vereint selektiv-diagnostische sowie präventiv-beratende und unterstützende Maßnahmen.
Das Institut wurde mit der Idee ins Leben gerufen, Menschen nach neurologischen (Akut)Ereignissen und bei Behinderungen zu unterstützen, (wieder) sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Kern stehen dabei der Prozess der Klärung der Fahreignung sowie die Therapie dergleichen im Mittelpunkt des Handelns.
Das übergeordnete Interesse unserer Institution ist die Sicherheit des Patienten und auch der Allgemeinheit. Vorrangig soll – wenn möglich – vor dem Hintergrund eines vertrauenswürdigen Arbeitsbündnisses geprüft werden, ob und welche Möglichkeiten es gibt, vorhandene Fahreignungsmängel zu beheben oder zumindest zu einer eingeschränkten Fahreignung zu gelangen.
Was ist Neuropsychologie?
Die klinische Neuropsychologie beschäftigt sich mit Beeinträchtigungen des Befindens, Erlebens und den Veränderungen der geistigen Leistungsfähigkeit durch Gehirnschädigungen.
Dabei wird mit unterschiedlichen Testverfahren untersucht, welche Funktionsbereiche in welchem Ausmaß betroffen sind und welche Auswirkungen diese Einschränkungen haben.
Anschließend erfolgen die Planung und Durchführung unterschiedlicher Therapiemassnahmen
Ein weiterer Aufgabenbereich stellt auch die Unterstützung der Patienten und deren Angehörigen im Umgang mit der Erkrankung dar. Im Rahmen der Behandlung werden Fragen der weiteren Ausübung der Berufstätigkeit, der Fähigkeit zu selbständige Lebensführung beantwortet und der Kraftfahreignung beantwortet.