Leistungen

Unsere Leistungen beschränken sich primär auf die (Ab)Klärung der Fahreignung um in Folge prüfen zu können, ob und welche Möglichkeiten es gibt,  Fahreignungsmängel bei neurologischen und intellektuellen Einschränkungen (Demenz , Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Minderbegabung u.a.) zu beheben oder zumindest zu einer für die Verkehrssicherheit ausreichenden aber eingeschränkten Fahreignung beim Betroffenen zu gelangen.

Unsere Methoden reichen von (neuro)psychologischen Testverfahren und Fahrverhaltensproben, über geistiges Funktionstraining (kognitive Therapie) bis hin zu Fahrtrainings am computerunterstützten Fahrsimulator und praktischen Fahrübungen im Schulfahrzeug.

Über unsere Dienstleistungen können beispielhaft folgende diagnostische Fragen beantwortet bzw. präventiv-beratende und unterstützende Maßnahmen durchgeführt werden:

Verbesserung des Kenntnisstandes des Patienten über zu erwartende und (mögliche) Fahreignungsmängel bei seiner Erkrankung.

Verbesserung der Selbstwahrnehmung für Fahrmängel und Selbsteinschätzung des realen Fahrverhaltens über patientengerechte Methoden.

Erlernen von individuellen Kompensationsstrategien für bestehende Fahreignungsmängel.

Funktionstherapie fahreignungsrelevanter kognitiver Funktionen (Aufmerksamkeit, Wahrnehmung u.a.).

Behandlung fahrrelevanter psychischer Störungen.

Training kognitive Eignungsvoraussetzungen bei mangelhafter kraftfahrspezifischer Leistungsfähigkeit (Leistungsbezogene Nichteignung in der verkehrspsychologischen Untersuchung).

Aufklärung des Patienten und Beratung der Angehörigen in der Frage bzw. im Umgang mit dem Thema der Fahreignung (rechtliche Rahmenbedingungen, individuelle Bewältigungsstrategien, Ausgleichsfahrzeuge, Förderungen) bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen (Erkrankungen, Behinderungen).

Eingehende Untersuchung von Fahreignung, Fahrkompetenz und einzelner Fahrfähigkeiten.

Überprüfung der Auswirkungen von kognitiven Einbußen bei psychischen Erkrankungen auf die Fahrtauglichkeit bzw. Fahreignung.

Überprüfung der Auswirkungen reaktionszeitbeeinflussender Medikamente auf die Fahrtauglichkeit.

Untersuchung der Fahreignungsvoraussetzungen bei intellektuellen Behinderungen.

Erstellung medizinisch-neuropsychologischer Fahreignungsgutachten.

Durchführung von Fahrfitness-Checks bei Senioren und bestimmten Patientengruppen.

Ist bei einer Bewegungsbehinderung eine Handhabbarkeit eines technisch umgerüsteten Kfz entsprechend der Verkehrssicherheit auch unter Stressbedingungen und längerer Beanspruchung-  gegeben?

Liegt eine ausreichend erhaltene Lernfähigkeit vor, um technische Zusatzeinrichtungen, Hilfsmittel und Umrüstungen an Kfz bedienen zu können?