Zur Aufklärung des Patienten mit neurologischen und anderen Störungen gehört die Information über Mängel der Fahreignung, der Hinweis auf die Eigenverantwortlichkeit des Patienten, teilweise auch das Aufzeigen möglicher versicherungs- und strafrechtlicher Konsequenzen.
Zudem ist auch die sachkundige Beratung der Angehörigen bei Patienten mit neurologischen Störungen ein zentraler Punkt, insb. wenn der Betroffene vor dem Hintergrund einer mangelhaften Störungseinsicht Fahreignungsmängel aufweist.
In unserer Beratung steht an erster Stelle das Gespräch. Es bedarf meist mehrere Gespräche, um den Patienten für die Auseinandersetzung mit der Problematik der Fahreignung zu gewinnen, um das weitere Vorgehen besprechen zu können. Dazu zählt vor allem eine gründliche Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese), durch welche in einem vertrauensvollen Gespräch die Möglichkeit zum Reflektieren etwaiger Defizite gegeben wird.
Unerlässlich ist eine Fremdanamnese mit Angehörigen zum Alltagsverhalten des Patienten. Es wird hierbei nach den Erfahrungen mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs gefragt, wobei besonders auch nach Fehlhandlungen, Orientierungsproblemen, Anzeichen von Überlastung beim Fahren sowie nach Beinahe- und Bagatellunfällen gefragt wird. Aber nicht nur das Fahrverhalten wird erfragt, sondern das Alltagsverhalten insgesamt, da sich hier auch Rückschlüsse auf mögliche Fehlhandlungen ergeben können.